Keine Geltung der IES für Vorstände
Der OGH hat sich mit der Entscheidung vom 24.03.2014 (OGH 8 ObS 3/14w) festgelegt, dass Vorstände einer AG keinen Anspruch auf Insolvenzentgelt nach dem IESG haben. Witzigerweise sieht die Beitragsgruppe D1p, die auch für Vorstände gilt, die lohnsteuerpflichtig sind, weiterhin eine IE-Beitagspflicht für Dienstgeber vor. Meines Erachtens ist dies mehr als problematisch.
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