Neues Beitragsgruppenschema ab 1.7.2014
Durch die Änderung des Unfallversicherungsbeitrages kommt es auch zu einer Änderung bei den Beitragsgruppen. Nachstehend finden Sie die geänderten Beitragsgruppen:
Es wurde die ab 1.7.2014 in Kraft getretene Senkung des Unfallversicherungsbeitrages von 1,40 % auf 1,30 % ergänzt (§ 51 Abs. 1 Z 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). In diesem Zusammenhang wurde für geringfügig Beschäftigte die Verrechnungsgruppe C14 (für die Gutschrift der Differenz von 0,10 % von Juli bis Dezember 2014) sowie eine neue Verrechnungsgruppe N73 zur Rückverrechnung des Unfallversicherungsbeitrages ab 1.7.2014 für die Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz eingeführt. Zusätzlich wurden Beitragsgruppen für Angestellten-Lehrlinge in der Land- und Forstwirtschaft geschaffen (siehe laufende Nr. 123 bis 126).
(Quelle: www.noedis.at)
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