Änderung bei der Besteuerung von Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversorgung
Mit dem BGBl I 13/2014 vom 28.02.2014 (Abgabenänderungsgesetz 2014) wurde rückwirkend mit 01.01.2014 die Besteuerung von Krankengeldern, welche von den Gebietskrankenkassen zur Auszahlung gelangen, aber auch von sonstigen Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Kammern der selbständig Erwerbstätigen sowie bei der Auszahlung von Rehabilitationsgeld, geändert.
Seit 01.01.2014 bleibt ein Betrag von € 30,-- täglich steuerfrei (bis Ende 2013 waren es € 20,--). Übersteigt die Leistung den Wert von € 30,-- (Freibetrag), so ist eine Lohnsteuer in der Höhe von 36,50% (bis Ende 2013 waren es 22%) einzubehalten. Siehe dazu § 69 Abs 2 EStG.
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