Kfz-Sachbezugwerte ab 01.03.2014 höher!
Mit einer Änderung der Sachbezugswerte-VO (BGBl. II 29/2014 vom 19.02.2014) wurden "still und heimlich" die maximalen Kfz-Sachbezugswerte von € 600,-- auf € 720,-- für den vollen Sachbezug bzw. von € 300,-- auf € 360,-- für den halben Sachbezugswerte erhöht. Die neuen Werte gelten ab 01.03.2014.
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