Unterstützungsleistung GSVG 2014
Die Höhe der Unterstützungsleistung im Bereich des § 104a GSVG beträgt für das Jahr 2014 ab dem 43. Tag der "Arbeitsunfähigkeit" € 28,40 täglich.
Die Höhe der Unterstützungsleistung im Bereich des § 104a GSVG beträgt für das Jahr 2014 ab dem 43. Tag der "Arbeitsunfähigkeit" € 28,40 täglich.
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