Ausgleichszulagenrichtsatz 2014
Der Ausgleichszulagenrichtsatz 2014 für die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension beträgt voraussichtlich € 857,73 (wenn der Ehegatte bzw. die Ehegattin im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.286,03).
Der Ausgleichszulagenrichtsatz 2014 für die Alters- oder Berufsunfähigkeitspension beträgt voraussichtlich € 857,73 (wenn der Ehegatte bzw. die Ehegattin im gemeinsamen Haushalt lebt € 1.286,03).
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