Änderungen bei den Meldebestimmungen im ASVG ab 1.1.2014
Mit 1.1.2014 kommt es zu Änderungen im Bereich der Meldebestimmungen im ASVG. Diese werden aber nur für eingetragene Personengesellschaften und juristische Personen gelten. Hier geht es zu den Änderungen.
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