Kinderbetreuungskostenzuschuss - rückwirkende Anhebung
Der Kinderbetreuungskostenzuschuss wurde mit dem AIFMG (BGBl. I 135/2013 vom 29.07.2013) rückwirkend mit 1.1.2013 von € 500,-- auf € 1.000,-- erhöht (siehe auch § 3 Abs 1 Z 13 lit b EStG 1988). Zu beachten ist aber, dass im Bereich der Sozialversicherung und der Betrieblichen Vorsorge (Abfertigung Neu) auch bisher kein Höchtsbetrag vorgesehen war.
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