Antrag nach Art. 16 VO 883/2004
Wenn Sie einen Mitarbeiter in den EU für einen längeren Zeitraum als 24 Monate entsenden und trotzdem die VO 883/2004 anwenden wollen, sollten Sie einen Antrag gemäß Art 16 VO 883/2004 stellen. Hier finden Sie ein Muster dazu.
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