Änderung für Pensionisten im Bereich der Selbständigenvorsorge
Mit dem ARÄG 2013 (BGBl. I 138/2013 vom 30. Juli 2013) wurden auch Änderungen im BMSVG für Pensionisten nach dem GSVG geschaffen.
Jene Pensionisten, die vor oder mit dem 1. Jänner 2014 einen Eigenpensionsanspruch haben, besteht bis Ende 2014 die Möglichkeit aus der Selbständigenvorsorge hinauszuoptieren. Wird daher eine nach dem GSVG krankenversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt, so fallen für diese Personen keine Selbständigenvorsorgebeiträge mehr an. Besteht der Anspruch nach dem 1. Jänner 2014, so endet die Beitragspflicht nach dem BMSVG mit dem Beginn des Bezuges einer Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.
Siehe dazu § 52 Abs 1a, § 52 Abs 2, § 55 Abs 2 und § 73 Abs 23 BMSVG.
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