Voraussichliche Verlängerung der Übergangsfrist bei der Auflösungsabgabe im Baubereich
Wie aus einem Initiativantrag vom 14.06.2103 hervorgeht, soll die Übergangsfrist für die Auflösungsabgabe im Baubereich sichtlich unbefristet verlängert werden, dh. auf zukünftig wird die BUAK eine Pauschalabgeltung an das AMS überweisen. Die Pauschalabgeltung beträgt für das zweite Halbjahr 2013 8,2 Mio €. Hier geht es zum Antrag.
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