Neue Überbrückungshilfe im GSVG
Die Beitragsbelastung bei Kleinverdienern ist – gemessen an den geringen Einkünften – sehr hoch. Während bei Einkünften ab der Mindestbeitragsgrundlage die Belastung 27,68 Prozent ausmacht, beträgt die Belastung bei monatlichen Einkünften von beispielsweise 500 Euro rund 36 Prozent. Wir wollen hier gegensteuern, ab 1. Januar 2014 wird es bei finanzieller Notlage eine Überbrückungshilfe geben. Dabei handelt es sich um ein auf ein Jahr befristetes Pilotprojekt. Ab drei Jahren nach der Unternehmensgründung können Versicherte, die weniger als 673,17 Euro monatlich (Wert 2013) verdienen, eine Unterstützung erhalten: Die Hälfte der Differenz zwischen der Beitragslast aufgrund der tatsächlichen Einkünfte und jener aus der Mindestbeitragsgrundlage wird als Überbrückungshilfe finanziert.
Dazu ein Beispiel: Ein Unternehmer erzielt jährliche Einkünfte in Höhe von 4.641 Euro. Daraus würde sich eine Beitragsbelastung von 1.386 Euro ergeben. Durch die höhere Mindestbeitragsgrundlage sind aber Beiträge von 2.356 Euro zu zahlen. Der Differenzbetrag beträgt 970 Euro, die Hälfte davon, also 485 Euro, erhält der Versicherte als Überbrückungsbetrag; die Beitragsbelastung sinkt somit von 2.356 Euro auf 1.871 Euro.
Die Überbrückungshilfe kann in besonderen finanziellen Härtefällen für sechs Monate ausgezahlt werden, eine Verlängerung um weitere sechs Monate aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen ist möglich. Ein Härtefall liegt vor, wenn durch die Beitragsentrichtung der Lebensunterhalt unter Berücksichtigung der Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse nicht nur vorübergehend wesentlich gefährdet wird.
(Quelle: SVAktuell 2/2013, Seite 7)
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