SVA ändert Praxis bei "ruhenden" Gewerbebetrieb

Wie ich von einer Kollegin vor einigen Tagen erfahren haben, ändert die SVA sichtlich die Praxis bei der Einbeziehung von gewerblichen bzw. selbständigen Einkünften bei ruhenden Gewerbebetrieben. Die SVA geht hier sichtlich bei Vorliegen von selbständigen bzw. gewerblichen Einkünften immer von einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus und bezieht diese Personen als neue Selbständige in die Pflichtversicherung ein. Bisher war dies nur bei einer "aktiven" Erwerbstätigkeit der Fall (Mitarbeit, variable Pacht, etc).

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