Geplante Änderung bei der AUVA-Rückerstattung
Die AUVA-Rückerstattung soll voraussichtlich ab 1.1.2013 limitiert werden.
In der Regierungsvorlage zum 2. SVÄG 2012 ist auch eine Änderung bei der AUVA-Rückerstattung von Krankenentgelt vorgesehen. Diese soll voraussichtlich ab 1.1.2013 auf das 1,5-fache der jeweils täglichen Höchstbeitragsgrundlage limitiert werden. Dies wäre im Jahr 2013 ein Betrag von € 222,-- pro Erstattungstag.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.