Erhöhung Nachschwerarbeitsbeitrag ab 1.1.2013
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 02.11.2012
| Gelesen: 2973 mal
Der Nachtschwerarbeitsbeitrag wird ab 1.1.2013 3,7% der Beitragsgrundlage betragen. Dies wurde mittels VO im BGBI II Nr. 348/2012 festgelegt.
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