SVA bei der GPLA Schlussbesprechung anwesend!

Wie bereits vor einigen Monaten berichtet, soll zukünftig die SVA auch den GPLAs (wenn es zu Überschneidungen kommt) eingebunden werden. In der letzten Ausgabe der SVA Aktuell (3/2012) ist nun zu lesen, dass die SVA bei der Schlussbesprechung der Prüfung (lt. Info der SVA die "Betriebsprüfung" - meines Erachtens aber eine GPLA), bei der über die sozialversicherungsrechtliche Zuständigkeit entschieden wird, beigezogen wird und auch Einblick in die Unterlagen nehmen kann. Lt. SVA-Info kann sich dann die SVA für eine "faire" Regelung für den Unternehmer einsetzen.

Ob sich die GKK durch die Anwesenheit erst!! bei der Schlussbesprechung vom Unterfangen einer Umqualifizierung umstimmen lassen wird, bleibt eher anzuzweifeln. Zumindest kann aber die SVA dann so manche Falschinfos, die ich selber schon von Prüfern gehört habe, entkräften, dass die SVA die Beiträge in voller Höhe an den "Dienstgeber" bezahlt oder der umqualifizierte Selbständige ja sowieso die Beiträge an den Dienstgeber zu überweisen hat.

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