Übergangsbestimmung Wiener Dienstgeberabgabe

Wie bereits bekannt, kommt es mit 1. Juni 2012 zu einer "saftigen" Erhöhung der Wiener Dienstgebergabe. Es gibt dazu nun auch eine Übergangsbestimmung:

  • Für Dienstverhältnisse, die ab Freitag, dem 1. Juni 2012 beginnen, muss der neue Steuersatz von 2 Euro für die 22. Kalenderwoche verwendet werden.
  • Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Juni 2012 begonnen haben und in der 22. Kalenderwoche enden, gilt der alte Steuersatz von 0,72 Euro für diese Woche.
  • Für fortlaufend bestehende Dienstverhältnisse gilt in der 22. Kalenderwoche der alte Steuersatz von 0,72 Euro.
  • Der neue erhöhte Steuersatz von 2 Euro muss ab der (folgenden) 23. Kalenderwoche angewendet werden.

(Quelle: Homepage der Stadt Wien)

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