Änderungen BSVG durch das Stabilitätspaket
Auch die Land- und Forstwirte werden mit den Stabilitätspaket im sv-lichen Bereich belastet. Folgende Änderungen sind vorgesehen (ein BGBl. ist noch nicht veröffentlicht worden).
- Ab 1. Juli 2012 wird der Zuschlag zur Grundsteuer von derzeit 200% auf 300% des für land-/forstwirtschaftliche Betriebe bzw. Grundstücke mageblichen Grundsteuermessbetrag angehoben. Die Einhebung erfolgt durch die Finanzverwaltung.
- Ab 1. Jänner 2013 wird die Höchstbeitragsgrundlage sowohl in der KV, PV als auch UV erhöht. Und zwar um € 105,-- monatlich zusätzlich zur jährlichen Aufwertung.
- Ab 1. Jänner 2013 kommt es zu einer Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung für jene Versicherte, die die Beitragsgrundlagenoption gewählt haben. Die Mindestbeitragsgrundlage wird auf € 694,33 plus der "normalen"
- Ab 1. Juli 2012 wird der Zuschlag zur Grundsteuer von derzeit 200% auf 300% des für land-/forstwirtschaftliche Betriebe bzw. Grundstücke mageblichen Grundsteuermessbetrag angehoben. Die Einhebung erfolgt durch die Finanzverwaltung.
- Ab 1. Jänner 2013 wird die Höchstbeitragsgrundlage sowohl in der KV, PV als auch UV erhöht. Und zwar um € 105,-- monatlich zusätzlich zur jährlichen Aufwertung.
- Ab 1. Jänner 2013 kommt es zu einer Erhöhung der Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung für jene Versicherte, die die Beitragsgrundlagenoption gewählt haben. Die Mindestbeitragsgrundlage wird auf € 694,33 plus der "normalen"
Aufwertung angehoben. Die Mindestbeitragsgrundlage in der UV und KV bleibt unverändert.
- Ab 1. Juli 2012 wird der Beitragssatz in der PV von 15,5% auf 16% angehoben. Ab 1. Juli 2013 wird der Beitragssatz nochmals um 0,5%-Punkte auf 16,5% angehoben. Ab 1. Jänner 2015 kommt es dann zur dritten Anhebung auf 17%.
- Das fiktive Ausgedinge wird ab 2015 auf 15% und ab 2016 auf 13% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes herabgesetzt.
- Ab 1. Juli 2012 wird der Beitragssatz in der PV von 15,5% auf 16% angehoben. Ab 1. Juli 2013 wird der Beitragssatz nochmals um 0,5%-Punkte auf 16,5% angehoben. Ab 1. Jänner 2015 kommt es dann zur dritten Anhebung auf 17%.
- Das fiktive Ausgedinge wird ab 2015 auf 15% und ab 2016 auf 13% des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes herabgesetzt.
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