Bilanzbuchhalter KWT und Krankenversicherung
Mit 1. Jänner 2013 werden alle Bilanzbuchhalter in der Wirtschaftskammer gebündelt Mitglied werden. Dadurch kommt es auch für jene Bilanzbuchhalter, die in der KWT-Mitglied waren, möglicherweise zu einer Änderung in der Krankenversicherung:
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Jene Personen, die nach dem § 16 ASVG selbstversichert waren, werden aus dieser Selbstversicherung ausscheiden und verpflichtend bei der SVA in die Krankenversicherung aufgenommen werden.
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Jene Personen, die bereits bei der SVA versichert waren, werden dort auch weiterhin versichert sein.
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Jene Personen, die bisher in der Gruppen-KV der Uniqa versichert waren, werden mit Ende Dezember 2012 aus diesem ausscheiden und verpflichtend zur SVA wechseln.
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