Änderung bei der Beantragung der A1-Formulare

Seit 1.1.2012 gibt es eine Änderung bezüglich der Ausstellung der A1-Formulare (portable Dokumente). Diese Formulare werden nun nicht nur mehr von der GKK bestätigt sondern auch ausgestellt. Dies bedeutet auch, dass das A1 nun bei der GKK zu beantragen ist. Allerdings haben noch nicht alle GKKs diese Umstellung von "Bestätigung" auf "Beantragung" durchgeführt. Falls Sie ein A1-Formular benötigen, sollten sie den derzeitigen Status bei Ihrer GKK abklären lassen.
(Quelle: Newsletter TGKK 06/11) 

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