Zuverdienst bei selbständigen Einkünften und KBGG
Ab 1.1.2012 gibt es eine Änderung im § 8 Abs 1 Z 2 KBGG bezüglich des Zuverdienstes bei selbständigen Einkünfte und den SV-Beiträgen beim Kinderbetreuungsgeld. Bei der Ermittlung des Zuverdienstes werden die SV-Beiträge bei selbständigen Erwerbstätigen für Bezugszeiträume ab 1.1.2012 mit einem Pauschalaufschlag in der Höhe von 30% berücksichtigt.
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