Frist für Vollübertritt endet
Die Frist für einen Vollübertritt in das "neue" Abfertigungssystem endet mit 31.12.2012. In der Praxis hat diese Frist wohl kaum mehr eine Bedeutung, da wohl die meisten Übertritte bereits erfolgt sind.
Die Frist für einen Vollübertritt in das "neue" Abfertigungssystem endet mit 31.12.2012. In der Praxis hat diese Frist wohl kaum mehr eine Bedeutung, da wohl die meisten Übertritte bereits erfolgt sind.
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