Verordnung betreffend Meldeverpflichtung SV-Verzugszinsen 2012 Erstellt von Dr. Stefan Steiger, am 09.01.2012 | Gelesen: 2731 mal Die SV-Verzugszinsen sind nun doch (trotz anderslautenden Meldungen) mit 1.1.2012 auf 8,88% gestiegen. Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Masseur als freier Dienstnehmer (VwGH 2012/08/0245, 11.06.2014) Skriptum "Aktuelles und Änderung in der Personalverrechnung 2012/2013" Meldung der Nebentätigkeit 2012 im BSVG bis spätestens 30. April 2013
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