Online Rückvergütung SVA
Seit einiger Zeit kann man Privathonorarnoten auch online bei der SVA einreichen. Dieser Service wurde nun um folgende Funktionen erweitert:
- Einreichung von Rechnungen von mitversicherten Angehörigen
- Anzeige eines unverbindlichen Vergütungsbetrages
- Anzeige eines unverbindlichen Vergütungsbetrages
- Erweiterter Bearbeitungsstatus (es ist nun auf einen Blick ersichtlich, ob zum Beispiel noch notwendige Dokumente für die rasche Erledigung des Anliegens fehlen)
Hier geht es zur Info
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