Anmeldung von Mitarbeitern bei Veranstaltungen (KGKK)

Die KGKK hat in einer regionalen Zeitung in Kärnten eine Info bezüglich der Anmeldung von Personen bei Veranstaltungen geschaltet. Nachstehend finden Sie auszugsweise die Info.

Prinzipiell wird zwischen zwei Veranstaltungstypen unterschieden:
1. Vereinsveranstaltungen, die im Einklang mit dem Vereinszweck stehen, wie Sängerfeste, Feuerwehrfeste, Sportwettbewerbe.
Die ehrenamtlichen Vereinsmitglieder, die bei einem solchen Fest freiwillig und vor allem nachweislich ohne Entlohnung aushelfen, sind nicht bei der Sozialversicherung anzumelden. Das gilt auch für die Ehepartner von Vereinsmitgliedern, für deren Kinder und Eltern, die eventuell auch helfen. Am besten ist es, die unentgeltliche freiwillige Mitarbeit schriftlich zu vereinbaren. Es darf auch der Erlös der Veranstaltung nicht auf die Helfer aufgeteilt werden.

2. Großveranstaltungen und Events.
Vereinsmitglieder oder andere Helfer solcher großen Veranstaltungen sind wie bisher bei der KGKK anzumelden. Außer eine Feuerwehr beispielsweise macht für sich als Plattform ein so großes Fest. dann gilt: Nicht anmelden (Punkt 1)!

Auch wenn ein Verein Teil eines so großen Festes ist und mit einem Stand vertreten ist, müssen die tätigen Vereinsmitglieder angemeldet werden. Beispiele dafür gibt es sehr viele, wie den St. Veiter oder Bleiburger Wiesenmarkt oder den Villacher Kirchtag.

Ziel dieser Anmeldepflicht bei den großen Veranstaltungen ist die Wettbewerbsgleichheit zwischen Veranstaltern von Festen und Wirten herzustellen.

(als Kontaktperson wurde Herr Bernhard Fink - Tel 05 5855 2703 - angeführt)

Anmerkungen:
Die Ausführungen sind für mich nicht ganz nachvollziehbar. Was hat die Anmeldung mit einer "Wettbewerbsgleichheit" zu tun? Wieso wird die Feuerwehr hier auch bei der Großveranstaltung ausgenommen? Wieso erfolgt über die Unterscheidung in Punkt 1 und Punkt 2.

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