Anpassungsfaktor für Renten und Pensionen 2012

Der Anpassungsfaktor (§ 108e Abs 9 Z 1 ASVG) für das Jahr 2012 wird mit 1,027 festgelegt. Derzeit ist keine außerordentliche Erhöhung von Niedrigstpensionen bzw. des Ausgleichzulagenrichtsatz geplant.
(Quelle: BGBl II 2011/357 vom 9.11.2011)

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