DB/DZ-Altersbefreiung gilt auch für wesentlich Beteiligte
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 07.10.2011
| Gelesen: 5604 mal
Der UFS Wien hat in seiner Entscheidung vom 4.7.2011 (UFSW GZ RV/0102-W11) festgestellt, dass auch für eine wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführerin einer GmbH, die im Oktober 2004 das 60. Lebensjahr vollendet hat und im November 2004 zugeflossenen Beiträge der Befreiung für DB und DZ (§ 41 Abs 4 FLAG) unterliegen.
Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.