Mehrfache pauschale Aufwandsentschädigung bei Sportlern

Laut Ansicht der Referenten der Sozialversicherung (HV-Protokoll April 2011) ist die pauschale Reiseaufwandsentschädigung für Sportler auch mehrfach zu gewähren, wenn mehrere Dienstverhältnisse vorliegen. Sie kann daher bei jedem einzelnen Dienstverhältnis in Abzug gebracht werden. Dies ist im Gegensatz zum Steuerrecht - dort ist nur ein einmaliger Ansatz möglich.

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