Vertretungsarzt ist kein steuerlicher Dienstnehmer
Der UFSG (RV/0793-G/09 vom 3.5.2011) hat sich in einer Entscheidung zur Frage der Einstufung eines Vertretungsarztes negativ für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses geäußert. Leider wurde hier von Seiten des Finanzamtes eine Amtsbeschwerde unter der Kennzahl 2011/015/0122 eingebracht.
In der taxlex 10/2011 gibt es dazu eine ausführlichere Darstellung.
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