Vortragender und freier Dienstnehmer nach dem ASVG
Der VwGH hat in einer sehr interessanten Entscheidung bezüglich der Einstufung eines Referenten gegen die GKK, die eine Einstufung als echter Dienstnehmer vornahm, entschieden. Der VwGH ist der Ansicht, dass es sich hier um ein freies Dienstverhältnis handelt. Interessant sind die Ausführung zur nicht bestehenden Eingliederung (VwGH 27.4.2011, 2009/08/0123).Einen ausführlichen Artikel dazu gibt es in der taxlex 10/2011.
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