Förderungen Ein-Personen-Unternehmen
Mit 11. Juli 2011 kam es zu ein paar Änderungen im Zusammenhang mit der Förderungen für Ein-Personen-Unternehmen. Diese sind:
- Eine Förderung gibt es auch dann, wenn nach fünf Jahren wieder in diesem Unternehmen vollversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt werden.
- Weiters wurde der Personenkreise, der von der Förderung ausgeschlossen ist, um Eltern, Großeltern, Stiefeltern sowie Adoptiveltern erweitert.
- Gefördert werden kann das vollversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis von arbeitslosen Person, die seit mindestens zwei Wochen beim AMS vorgemerkt sind sowie jenes von vorgemerkten Arbeitssuchenden unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung (bisher waren im Rahmen der Beihilfe für Ein-Personen-Unternehmen ausschließlich Arbeitsverhältnisse mit Personen vor der Vollendung des 30. Lebensjahres förderungswürdig, diese Altersgrenze fällt nun weg).
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