Keine Berücksichtigung fiktiver Dienstnehmeranteile bei Lohnsteuernachforderung
Wurden im Zuge der Lohnverrechnung Zahlungen des Arbeitgebers nicht steuerbar behandelt oder aus anderen Gründen nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen und somit auch keine "Sozialversicherungsbeiträge" einbehalten, können bei der im Rahmen einer GPLA durchgeführten Nachversteuerung keine fiktiven (erst im Zuge der Prüfung vorgeschriebenen) Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung in Abzug gebracht werden (UFSI RV/0366-I/07, 4.4.2011)(Quelle: Wiku-Personal-aktuell, Ausgabe 9/2011)
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.