Gegenüberstellung Dienstverhältnis und selbständige Tätigkeit (mit Anmerkungen)

Die NÖGKK hat auf ihrer Homepage eine Gegenüberstellung zwischen selbständiger Tätigkeit und Dienstverhältnis veröffentlicht. Siehe dazu hier.
 
Die Aufstellung ist meines Erachtens sehr gut, jedoch gibt es aber einige Anmerkungen, die meines Erachtens in der Übersicht nicht richtig sind:
- Aus der Übersicht geht hervor, dass sichtlich das Vorliegen eines Dauerschuldverhältnis immer zu einem Dienstverhältnis führt. Wird beispielsweise ein Arzt im Rahmen eines freien Dienstvertrages tätig, würde grundsätzlich ein freies Dienstverhältnis nach dem ASVG entsteht. Da aber Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit von der Pflichtversicherung nach § 4 Abs 4 ASVG ausgeschlossen sind, wandern diese entweder in das GSVG (Wohnsitzarzt) oder FSVG (niedergelassener Arzt). Mit diesen Personen besteht aber ein Dauerschuldverhältnis.
- Die sog. "neutralen" Elemente werden hier überhaupt nicht angeführt, d.s. Tatbestände, die sowohl bei der selbständigen Tätigkeit als auch im Dienstverhältnis vorkommen - z.B. Abfahren einer Route bei einem Paketzusteller. Sehr oft wird dies bei der Frage "Wie eine Tätigkeit ausgeübt wird" wesentlich sein.
- Auch eine laufende "Entlohnung" kann eine selbständige Tätigkeit darstellen.

Kommentare (0)