Verordnung betreffend Meldeverpflichtung Erhöhung Pflegegeld Stufe 6 Erstellt von Dr. Stefan Steiger, am 26.01.2011 | Gelesen: 3207 mal Ab 1.1.2011 wurde das Pflegegeld in der Stufe 6 von € 1.242,-- auf € 1.260,-- erhöht. Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren Gerichtlicher Vergleich über Abgangsentschädigung nach fristloser Entlassung (BVwG L 503 2126376-1, 7.6.2016) Anspruch auf Zinsen bei zu Unrecht entrichteter Beiträge (VwGH Ra 2016/08/0017, 6.7.2016) Höhere Beitragssätze in der Pensionsversicherung 2006
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