Montageregelung bleibt sichtlich auch 2011 bestehen!
Wie der heutigen Info der ICON Steuerberatung zu entnehmen war, dürfte es auch 2011 und in den Folgejahren eine neuerliche steuerliche Sonderregelung für Montageleistungen (§ 3 Abs 1 Z 10 EStG) geben. Gemäß dieser Regelung sollen ab dem Kalenderjahr 2011 66 % der bislang gänzlich steuerfreien Auslandseinkünfte und ab dem Jahr 2012 nur noch 33 % dieser Einkünfte in Österreich steuerfrei gestellt werden können.Den EG-rechtlichen Bedenken wurde insofern Folge geleistet, als ab 2011 die Steuerfreistellung nicht nur Arbeitnehmern inländischer Betriebe zu Gute kommen soll, sondern auch Betrieben und Betriebsstätten eines in der EU, einem EWR-Staat oder in der Schweiz ansässigen Arbeitgebers oder Arbeitnehmern von in diesen Staaten gelegenen Betriebsstätten von in Drittstaaten ansässigen Arbeitgebern. Der Umfang der begünstigten Tätigkeiten bleibt unverändert.
(Quelle: ICON Steuerberatung - siehe auch hier)
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