Herabsetzung zur freiwilligen Selbstversicherung
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 15.10.2010
| Gelesen: 3583 mal
Alle freiwillig Versicherten, deren Herabsetzung des monatlichen Beitrages mit Ende des Jahres 2010 seine Gültigkeit verliert, bekommen in den nächsten Tagen einen neuen Antrag von der lokalen GKK zugeschickt. Die GKK informiert auf der Homepage, was dabei zu beachten ist. Hier geht es zur Info.
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