Künstler-Sozialversicherungs-Strukturgesetz
Mit dem KünstlerInnen-Sozialversicherungs-Strukturgesetz kommt es u.a. zu einer Änderung im KSVFG sowie im GSVG. Es wird einerseits das "Ruhen" der Tätigkeit als Künstler ermöglicht. Andererseits wird ein Servicezentrum bei der SVA in allen Angelegenheiten zur Frage "Sozialversicherung" und "Künstler" eingerichtet.Hier geht es zum Entwurf und zu den Materialen.
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.