Einvernehmliche Lösung und Abfertigung
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 24.03.2010
| Gelesen: 4033 mal
Die NÖGKK hat auf ihre Homepage eine Anfrage gestellt, ob bei einer Lösung eines Dienstverhältnisses (einvernehmlich) die Abfertigung Alt beitragsfrei ausbezahlt werden kann und danach beim selben Dienstgeber das Beschäftigungsverhältnis (mit der Abfertigung Neu) wieder aufgenommen werden kann. Die Lösung finden Sie hier.
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