Pensionskassenbeiträge bei wesentlich Beteiligten
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 05.03.2010
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Wird für einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften gemäß § 22 Z 2 2. TS EStG die Leistung von Pensionskassenbeiträgen durch die Gesellschaft übernommen, so liegt ein steuerpflichtiger Vorteil für den wesentlich Beteiligten vor. Dies bedeutet auch, dass die Dotierungen den Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) unterliegt. Siehe dazu auch Rz 1279 EStR 2000.
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