Neue EG-VO 883/2004 - Verhältnis zur EG-VO 1408/71
Mit 1. Mai 2010 kommt die neue EG-VO 883/2004 im Bereich der Sozialen Sicherheit zur Anwendung. Jedoch bleibt in bestimmten Bereichen die "alte" EG-VO 1408/71 aufrecht und zwar in folgenden Fällen:- Verordnung (EG) Nr. 859/2003 des Rates vom 14. Mai 2003 in Bezug auf Drittstaatsangehörige, die ausschließlich aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit nicht bereits unter diese Bestimmungen fallen;
- Verordnung (EWG) Nr. 1661/85 des Rates vom 13. Juni 1985 zur Festlegung der technischen Anpassung der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in Bezug auf Grönland;
- Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit und weitere Abkommen, die sich auf die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 beziehen;
- Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern.
Wir werden uns auch in den nächsten Wochen ausführlich mit der neuen EG-VO befassen.
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