Änderungen im KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhänder

Die KWT hat in einem Newsletter die Änderungen im KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern bekanntgeben:

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

* Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in Höhe von 0,9%, mindestens jedoch Euro 25,-- (Treuhandassistenten und Lehrlinge: Euro 15,--)
* Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2010 in Kraft tritt
* die am 31.12.2009 bestehenden Überzahlungen werden aufrecht erhalten.

Der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern 2010 ist unterzeichnet und ab sofort unter folgendem link abrufbar:
http://portal.kwt.or.at/fileredirect/?fid=5622

(Quelle: Newsletter KWT vom 22.1.2010)

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