Änderungen im KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhänder
Die KWT hat in einem Newsletter die Änderungen im KV für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern bekanntgeben:
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
* Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter in Höhe von 0,9%, mindestens jedoch Euro 25,-- (Treuhandassistenten und Lehrlinge: Euro 15,--)
* Kollektivvertrag tritt mit 01.01.2010 in Kraft tritt
* die am 31.12.2009 bestehenden Überzahlungen werden aufrecht erhalten.
Der Kollektivvertrag für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern 2010 ist unterzeichnet und ab sofort unter folgendem link abrufbar:
http://portal.kwt.or.at/fileredirect/?fid=5622
(Quelle: Newsletter KWT vom 22.1.2010)
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