Erwerbstätigkeit und Künstler

Die SVA hat in einem Schreiben an die KWT mitgeteilt, dass im Falle eines steuerlich geltend gemachten Betriebsausgabenpauschales (im Zusammenhang mit der Pflichtversicherung von Künstlern) von einer Ausübung einer Erwerbstätigkeit ausgegangen wird. Kommt es zur Überschreitung der Versicherungsgrenze, so ist ab der Veranlagung für das Jahr 2009 von einer Pflichtversicherung als neuer Selbständiger auszugehen.

Wurde die Erwerbstätigkeit tatsächlich eingestellt und sind nur mehr Tantiemen angefallen, darf - um die (weitere) Feststellung der Pflichtversicherung gegenbenfalls zu vermeiden - bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ab dem Jahr 2009 ein Betriebsausgabenpauschale nicht geltend gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um das Betriebsausgabenpauschale iSd Künstler- bzw. Schriftstellerpauschalierung oder das gesetzliche Betriebsausgabenpauschale handelt.

Den vollen Text können Sie als Mitglied der KWT hier abrufen.

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