Dienstgebernummer auch ohne Dienstnehmer
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 06.11.2009
| Gelesen: 6963 mal
Wie ich vor einigen Tagen von der BGKK informiert wurde, kann man dort nun auch ohne der Beschäftigung eines Dienstnehmers eine Dienstgebernummer beantragen. Diese wird für die Überweisung des 20%-igen Haftungsbetrages bei der Auftraggeberhaftung benötigt. Bei der NÖ-GKK soll dies ebenfalls möglich sein.
Die folgenden Beiträge könnten Sie ebenfalls interessieren
Kommentare (0)
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu verfassen.