Freie Dienstverhältnisse bei Kommanditisten ab 1. Jänner 2010 lnk-pflichtig? Nicht aber echte?
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 13.10.2009
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Bei Vorliegen einer Pflichtversicherung als echter Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG kommt es zu keiner Lohnnebenkostenpflicht von DB, DZ und Kommunalsteuer, da diese Personen weder steuerliche Dienstnehmer noch wesentlich Beteiligte an einer Kapitalgesellschaft sind. Derzeit werden auch Kommanditisten, die in einem freien Dienstverhältnis gemäß § 4 Abs 4 ASVG stehen, ebenfalls nicht in DB, DZ und Kommunalsteuer einbezogen. Ab 1. Jänner 2010 sieht die Sache bei den freien Dienstverhältnissen jedoch anders aus. Aufgrund der Änderungen, die mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 gekommen sind, werden ab 1. Jänner 2010 auch freie Dienstverhältnisse im Sinne des § 4 Abs 4 ASVG einbezogen. Dies trifft dann auch Kommanditisten. Kommanditisten als echte Dienstnehmer gemäß § 4 Abs 2 ASVG bleiben jedoch meines Erachtens weiterhin von den Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) befreit.
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