Neuregelung Mitversicherung bei Lebenspartnern
Seit 1. August 2009 gibt es eine Neuregelung bei der Mitversicherung von Lebenspartnern (Lebensgefährten). Seit diesen Datum kann eine mit der/dem Versicherten nicht verwandte Person (also eine Lebensgefährtin bzw. ein Lebensgefährte) in der Krankenversicherung mitversichert werden, wenn
- seit mindestens 10 Monaten eine Hausgemeinschaft mit der/ dem Versicherten besteht
- diese Person der/ dem Versicherten den Haushalt unentgeltlich führt und
- keine arbeitsfähige Ehegattin bzw. kein arbeitsfähiger Ehegatte im gemeinsamen Haushalt wohnt
Die bisherigen, seit 1. August 2006 zusätzlich erforderlichen Voraussetzungen
- der Kindererziehung bzw.
- des Pflegegeldbezuges
entfallen nunmehr.
Dadurch können auch jene Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, deren Mitversicherung durch die ursprünglichen Übergangsbestimmungen mit 31.12.2009 geendet hätte, bei Zutreffen der geänderten Voraussetzungen weiterhin als Angehörige mitversichert werden.
(Quelle: www.NÖGKK.at)
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