Änderung bei der Kleinstunternehmerregelung

Wie der letzten SVAktuell (Ausgabe August 2009, Seite 14) zu entnehmen ist, gibt es aufgrund des EU-Gemeinschaftsrechts eine Änderung bei der "Sperrfrist" für Männer bei der Kleinstunternehmerregelung. Bisher war es so, dass bei Männern ab Vollendung des 65. Lebensjahres keine Sperrfrist mehr anzuwenden war. Ein Antrag auf KU-Ausnahme kann grundsätzlich nur dann gestellt werden, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 60 Monate vor Antragstellung nicht länger als 12 Monate nach dem GSVG/FSVG versichert war oder bereits das 57. Lebensjahr vollendet hat (und die einkommens- und umsatzbezogenen Voraussetzungen auch schon in den letzten fünf Jahren vor der Antragstellung erfüllt) oder bereits das Regelpensionsalter erreicht hat. Da dieses derzeit bei Männern bei 65 liegt (bei Frauen jedoch noch bei 60), gilt nun für Männer auch das 60. Lebensjahr.

 

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