Arbeitsmarktpaket II - Zusammenfassung
Abgeordnete der Koalitionsparteien haben das von Sozialminister Rudolf Hundstorfer mit Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und den Sozialpartnern ausverhandelte "Arbeitsmarktpaket 2009" dem Nationalrat in Form eines Initiativantrags vorgelegt ( 679/A). Schwerpunkte des Pakets sind eine attraktivere Gestaltung der Altersteilzeit und der Bildungskarenz, die Ausweitung der Kurzarbeit auf bis zu 24 Monate und die Einrichtung einer speziellen Arbeitstiftung für jugendliche Arbeitslose. Die Regierungsparteien wollen damit Arbeitsplätze erhalten, den weiteren Anstieg der Arbeitslosenrate möglichst eindämmen und sowohl ArbeitnehmerInnen als auch Arbeitsuchende beim Erwerb zusätzlicher Qualifikationen unterstützen.
Konkret soll der Zugang zur Altersteilzeit etwa dadurch erleichtert werden, dass die Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft wegfällt. Außerdem wird das Mindestzugangsalter zur Altersteilzeit noch ein weiteres Jahr mit 53 Jahren für Frauen und 58 Jahren für Männer festgeschrieben. Bei der Wahl der Arbeitszeit gibt es mehr Spielraum; so sind eine stufenweise Arbeitszeit-Absenkung oder, bei einem Durchrechnungszeitraum von maximal einem Jahr, variable Wochenarbeitszeiten möglich. Eine kontinuierliche Arbeitszeitreduktion wird künftig gegenüber einer Blockzeitregelung mit einem Vollarbeits- und einem Freizeitblock in Form deutlich höherer Zuschüsse (90% statt 55% beim Blockmodell) für den Arbeitgeber bevorzugt. Teilzeitbeschäftigten steht Altersteilzeit dann offen, wenn ihre Arbeitszeit zumindest 60 Prozent (bisher 80 Prozent) der Normalarbeitszeit beträgt. Die Änderungen sollen für neue Altersteilzeitvereinbarungen ab 1.9.09, für bestehende ab 1.1.10 in Kraft treten.
Kurzarbeitsbeihilfe wird künftig (geplant ab 1.7.09) bis zu 24 Monate statt bisher 18 Monate gewährt (wenn Kurzarbeitsbeginn bis Ende 2010). Außerdem (geplant ab 1.7.09) übernimmt das AMS ab dem 7. Monat der Kurzarbeit die erhöhten Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (wenn Kurzarbeitsbeginn bis Ende 2010). Beide Maßnahmen sind befristet bis Ende 2012 vorgesehen.
Auch bei der Bildungskarenz kommt es zu Verbesserungen – sie kann, befristet bis Ende 2011, bereits ab einer sechsmonatigen Beschäftigungsdauer vereinbart werden. Die Mindestdauer wird von drei auf zwei Monate herabgesetzt.
Für jugendliche Arbeitsuchende wird eine neue Arbeitsstiftung gesetzlich verankert. Damit sollen etwa junge LeiharbeiterInnen, die durch die Wirtschaftskrise ihren Job verloren haben, die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Neu ist außerdem, dass das Solidaritätsprämienmodell künftig auch bei Übernahme eines überbetrieblich ausgebildeten Lehrlings in ein betriebliches Lehrverhältnis in Anspruch genommen werden kann.
Arbeitslosen kommt die laufende Valorisierung der Beitragsgrundlage für die Bemessung des Arbeitslosengeldes zugute. Außerdem wird für Personen, die aufgrund der Anrechnung des Partner-Einkommens keine Notstandshilfe bekommen und sich nicht beitragsfrei mitversichern können, die Kosten für die Krankenversicherung übernommen. Ältere Arbeitslose, die kurz vor Erreichung des Pensionsalters stehen und deren Anspruch auf Arbeitslosengeld ausläuft, bekommen, anders als ursprünglich vorgesehen, noch bis Ende 2010 Übergangsgeld, ab 2011 gilt eine Einschleifregelung.
Finanziert werden soll das Paket, außer durch budgetäre Umschichtungen im Sozialressort, auch durch Mittel aus dem Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds. Außerdem müssen Arbeitgeber künftig, befristet bis Ende 2013, auch für Beschäftigte zwischen dem 57. und dem 58. Lebensjahr Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen. Das gemäß Erläuterungen negativ bilanzierende Bonus-Malus-Modell in der Arbeitslosenversicherung für die Neueinstellung bzw. Kündigung von älteren Beschäftigten über 50 wird für Einstellungen und Freisetzungen ab 1.9.2009 gestrichen. Schließlich sieht das vorliegende Gesetzespaket auch eine Aussetzung der Beitragsanhebung für Nachtschwerarbeit bis zum Jahr 2013 vor, um, wie es heißt, einen Beitrag zur Stabilisierung der Lohnnebenkosten zu leisten. Die ursprünglich bis Ende 2009 befristete Bestimmung, wonach aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik jährlich 2,5 Mio. € für die Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigung zur Verfügung gestellt werden, wird bis 2011 verlängert.
(Quelle: Pressedienst Parlament)
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