Bonusmeilen im SV-Recht
Sachverhalt:Das BMF vertritt in den LStR die Meinung, dass zumindest eine pauschale Versteuerung (1,5 % der Flugkosten) vorzunehmen sei.
Fragestellung:
Wird dieser Meinung in der SV gefolgt?
Wenn ja: Wie kann dies in der Praxis „verträglich“ gestaltet werden (ein eigenes Flugkosten-Buchhaltungskonto für jeden Mitarbeiter erscheint unzumutbar)?
Detail-Frage: Liegt in der SV eine Sonderzahlung oder ein laufender Bezug vor?
Lösung:
Die Sozialversicherung hat auch bei diesen Sachbezügen nach Beitragszeiträumen abzurechnen. Der Dienstnehmer hat ja einen Vorteil daraus, es sei denn er tritt die Bonusmeilen an den Dienstgeber ab.
Eine einmalige Abrechnung pro Jahr ist nicht möglich und sind diese Art von Sachbezügen - nicht wie bei der Finanz pauschal - je Dienstnehmer zu erfassen.
Es ist die Aufgabe der Sozialversicherung jede Beitragspflicht (auch bei Kleinbeträgen) festzustellen.
(Quelle: Referentenbesprechung Oktober 2008)
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