DB, DZ und KommSt-pflicht bei freien Dienstnehmern (Abgabenänderungsgesetz 2009)
Nachdem das Steuerreformgesetz durch ist, kommen nun die "bösen" Überraschungen. Im Abgabenänderungsgesetz 2009 gibt es folgende Punkte, die für die Personalverrechnung wesentlich sind:
- Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag für freie Dienstnehmer nach § 4 Abs 4 ASVG (Begründung: Diese Personen können ja den Grundfreibetrag in Anspruch nehmen - Nun wird der Dienstgeber belastet, weil der Dienstnehmer den Grundfreibetrag ansetzen kann) - geschätze Mehreinnahmen bei der KommSt und DB von rund 30 Mio. p.a.
- Änderung bei den pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen von Sportvereinen (endlich eine klare Rechtslage)
- Die Verpflichtung zur Angabe der BMSVG-Beiträge in der ESt-Erklärung soll fallen
Hier geht es zu den "grausamen" Abgabenänderungsgesetz 2009.
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