Änderung der Satzung der BGKK
Erstellt von Dr. Stefan Steiger,
am 17.02.2009
| Gelesen: 2953 mal
Mit der Verlautbarung (16/2009) von 5. Februar 2009 wurde die Satzung der BGKK geändert. Geändert wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2008 die Meldefrist für die fallweise Beschäftigten und der Ersatz von Transportkosten bei der Rehabilitation. Mit 1. Jänner 2009 rückwirkend wurde der Pflegekostenzuschuß geändert. Die Infos finden Sie auf www.avsv.at.
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